So gehen Sie vor: Verpfändung von Vorsorgeguthaben

Verpfändung von Vorsorgegeldern

Sie möchten Vorsorgegelder als Sicherheit für eine Bank verwenden

Wenn Sie sich für eine Verpfändung interessieren, ist Ihre Vorsorgeeinrichtung verpflichtet, Ihnen darzulegen, wie sich Ihre Leistungen nach einer Pfandverwertung verändern würden. Um Ihnen eine solche Übersicht zu erstellen, benötigen wir folgende Angaben:

  • Ihre aktuelle Adresse
  • Den Betrag, den Sie verpfänden möchten
  • Das genaue Datum der gewünschten Verpfändung

Sie können uns diese Informationen gerne telefonisch unter 0800 80 80 80 oder per Kontaktformular mitteilen.

So gehen Sie vor

  1. Sobald Sie sich für eine Verpfändung entschieden haben, müssen Sie einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen und diesen zusammen mit den erforderlichen Dokumenten einreichen. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.

    Verpfaendung von Vorsorgegeldern zur Wohneigentumsfoerderung Vita Classic, Vita Relax und Vita Plus

  2. Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an:

    Zurich Schweiz
    Scanning BVG
    Postfach
    8085 Zürich
    bvg@zurich.ch 

Nächste Schritte

Sobald wir Ihr Gesuch und alle erforderlichen Nachweise erhalten haben, prüfen wir Ihren Antrag und schicken Ihnen eine Übersicht darüber, was sich an Ihren Leistungen durch eine allfällige Pfandverwertung ändert.