So gehen Sie vor: Kapitalbezug bei Selbstständigkeit

Kapitalbezug bei Selbstständigkeit

Sie machen sich selbstständig und möchten Ihr Vorsorgekapital beziehen

Für Selbstständigerwerbende ist die berufliche Vorsorge nicht obligatorisch. Sie können sich deshalb Ihr angespartes Vorsorgekapital bar auszahlen lassen, und zwar innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Selbstständigkeit in Ihrer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft aufnehmen. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, benötigen wir einen Nachweis darüber, dass Sie im Haupterwerb selbstständig erwerbstätig sind.

So gehen Sie vor

Ganz gleich, ob Sie bereits selbstständig tätig sind oder Ihre Selbstständigkeit erst planen – Sie können in jedem Fall die erforderlichen Unterlagen einsenden, sodass wir Ihre Austrittsleistung zum Zeitpunkt Ihres Austritts sofort überweisen können.

  1. Bitte senden Sie uns für die Barauszahlung Ihrer Austrittsleistung folgende Dokumente zu:

    Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse
    Antrag auf Barauszahlung der Austrittsleistung Vita Classic, Vita Relax und Vita Plus
    Antrag auf Barauszahlung der Austrittsleistung Vita Invest
    Antrag auf Barauszahlung der Austrittsleistung Vita Select

    Weitere Anforderungen, je nach Zivilstand:

    Für Verheiratete
    Unterschrift des Ehegatten bzw. der Ehegattin oder aber des eingetragenen Partners bzw. der eingetragenen Partnerin

    Bei Barbezügen von über CHF 50’000 Beglaubigung dieser Unterschrift durch einen Gemeindeammann oder eine Notarin bzw. einen Notar

    Für Unverheiratete
    Nachweis, dass Sie unverheiratet sind (Zivilstandsnachweis)
  2. Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an:

    Vita Classic, Vita Relax & Vita Plus    
    Zurich Schweiz
    Scanning BVG
    Postfach
    8085 Zürich
    bvg@zurich.ch 

    Vita Invest
    Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
    Postfach
    8085 Zürich
    vitainvest@pfs.ch 

    Vita Select
    Sammelstiftung Vita Select der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
    Postfach
    8085 Zürich
    vitaselect@pfs.ch

Bitte beachten Sie

  • Für die Überweisung der Austrittsleistung benötigen wir die Meldung Ihres Austritts seitens des Arbeitgebers.
  • Sie müssen die Dokumente «Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse» und Barauszahlungsformular gleichzeitig einreichen.

Die nächsten Schritte

Sobald wir die Austrittsmeldung von Ihrem Arbeitgeber und Ihre vollständigen Unterlagen zur Auszahlung erhalten haben, überweisen wir Ihre Austrittsleistung und senden Ihnen per Post eine schriftliche Bestätigung zu.

Für Selbstständigerwerbende gelten bei den Sozialversicherungen andere Bestimmungen. Nutzen Sie unsere umfassende Vorsorgeberatung, sodass Sie auch in dieser Lebensphase optimal versichert sind.