Muss ich einen geplanten Kapitalbezug vorzeitig melden?

Muss ich einen geplanten Kapitalbezug des Vorsorgevermögens vorzeitig melden?

Nein. Wir kontaktieren Sie etwa zwei Monate vor Erreichen des Pensionsalters, um von Ihnen zu erfahren, ob Sie Ihr Vorsorgevermögen als Rente oder Kapital beziehen wollen.

Vor­sor­ge verbessern

Vorsorgeberatung für Private

Frühzeitig planen lohnt sich

Anhand einer individuellen Vorsorgeanalyse zeigen wir auf, wie Sie Ihre Altersvorsorge frühzeitig planen und allfällige Vorsorgelücken füllen können. Damit Sie zuversichtlich dem dritten Lebensabschnitt entgegenblicken können.