Kann ich mein Vorsorgeguthaben beziehen, um eine GmbH oder Aktiengesellschaft zu gründen?
Nein, eine Barauszahlung ist nur möglich, wenn Sie eine Einzelfirma oder eine Kollektivgesellschaft gründen und bei der Ausgleichskasse als Selbstständigerwerbender gemeldet sind. Da Sie nach der Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft weiterhin einer Pensionskasse angeschlossen sind, ist ein Vorbezug in diesen Fällen nicht erlaubt.