Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es in der Pensionskasse für flexible Arbeitsmodelle?
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) definiert Minimalleistungen für alle Arbeitnehmenden ab dem 18. Altersjahr. Doch Minimalleistungen reichen heutzutage kaum mehr, um nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard weiterzuführen. Daher lohnt es sich für jeden Unternehmer und jede Unternehmerin, die Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge zu prüfen – sowohl für die Mitarbeitenden als auch für sich selbst: