Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es in der Pensionskasse für flexible Arbeitsmodelle?

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es in der Pensionskasse für flexible Arbeitsmodelle?

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) definiert Minimalleistungen für alle Arbeitnehmenden ab dem 18. Altersjahr. Doch Minimalleistungen reichen heutzutage kaum mehr, um nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard weiterzuführen. Daher lohnt es sich für jeden Unternehmer und jede Unternehmerin, die Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge zu prüfen – sowohl für die Mitarbeitenden als auch für sich selbst:

  • Sparprozess optimieren oder früher beginnen: Sparen bereits ab 18 anbieten oder höheren Prozentsatz des Lohnes versichern
  • Als Arbeitgeber etwas «drauflegen»: höhere Beiträge einzahlen als gesetzlich vorgeschrieben – zum Beispiel 60 Prozent
  • Höhere Lohnanteile versichern: auf den Koordinationsabzug verzichten oder diesen an das jeweilige Teilzeitpensum anpassen
  • Wahlsparpläne anbieten: den Mitarbeitenden ermöglichen, zusätzlich zu sparen
  • Weiterbeschäftigung nach ordentlicher Pensionierung unterstützen: weiterhin Sparbeiträge zahlen, um Weiterbeschäftigung zu begünstigen und Know-how zu sichern
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