Wir haben eine Lohnänderung nicht rechtzeitig gemeldet. Ist dies rückwirkend möglich?

Wir haben eine Lohnänderung nicht rechtzeitig gemeldet. Ist dies rückwirkend möglich?

Eine Lohnänderung können Sie jederzeit über die Online-Personalvorsorge oder das Formular «Änderung von Personaldaten» nachholen. Wir schicken Ihnen daraufhin eine rückwirkende Abrechnung mit den aktualisierten Beiträgen.

Vorsorgeadministration per Mausklick

Über das Online-Tool von Vita können Sie die Personalvorsorge Ihres Unternehmens jederzeit digital erledigen. Noch kein Login? Hier beantragen.