Wir haben eine Lohnänderung nicht rechtzeitig gemeldet. Ist dies rückwirkend möglich?
Eine Lohnänderung können Sie jederzeit über die Online-Personalvorsorge oder das Formular «Änderung von Personaldaten» nachholen. Wir schicken Ihnen daraufhin eine rückwirkende Abrechnung mit den aktualisierten Beiträgen.