So gehen Sie vor: jährliche Lohnmeldung

Lohnmeldung

Ihre jährliche Lohnmeldung

Arbeitgebende sind verpflichtet, uns zu Beginn eines Jahres die mutmasslichen Jahreslöhne der Mitarbeitenden zu melden. So wird sichergestellt, dass die Beiträge und versicherten Leistungen korrekt abgerechnet werden und ersichtlich sind.

  1. Am einfachsten ändern Sie die Lohndaten Ihrer Mitarbeitenden über unser Vita Firmenportal.
  2. Wir senden Ihnen jeweils im November des Vorjahres die Lohnmeldeliste zu. Tragen Sie dort die mutmasslichen Löhne Ihrer Mitarbeitenden für das Folgejahr ein. Bitte füllen Sie die Liste immer aus, auch wenn sich die Löhne nicht verändern.
  3. Senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Lohnmeldeliste an:

    Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
    Help Point BVG
    Postfach
    8085 Zürich
    bvg@zurich.ch

Bitte beachten Sie

Ändert sich der Lohn einer bzw. eines Ihrer Mitarbeitenden aufgrund einer Lohnerhöhung oder Änderung des Beschäftigungsgrades, berechnen wir Ihnen die neue Prämie ab dem Zeitpunkt der Änderung und die betreffende Person erhält einen neuen Vorsorgeausweis. Es ist wichtig, dass Sie uns Lohnänderungen während des Jahres rasch mitteilen, damit die neuen Prämien und Leistungen zeitnah ersichtlich sind. Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite Lohnänderung.

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