Die Sammelstiftung Vita ist nicht Teil dieses Verfahrens, sie untersteht ausschliesslich der Aufsicht von ATIOZ (BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich). Die Gelder der Versicherten der Sammelstiftung Vita sowie der weiteren Sammelstiftungen unter der Dachmarke Vita sind jederzeit sicher; die Stiftungen sind solide aufgestellt.
Sammelstiftung Vita ab 1. Januar 2028 autonom
Das laufende Verfahren ändert nichts am Vorhaben und Zeitpunkt der bereits kommunizierten Autonomie der Sammelstiftung Vita per 1. Januar 2028 – mit Zurich als Dienstleistungspartnerin. Ab diesem Zeitpunkt trägt die Stiftung auch die Risiken Tod und Invalidität selbst.
Vorsorgelösungen in der Säule 3a und 3b sind nicht betroffen
Das Enforcement-Verfahren gegen die Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG betrifft ausschliesslich den Geschäftsbereich des Kollektivlebens, also die Versicherung von Risiken der beruflichen Vorsorge nach BVG. Der Geschäftsbereich Einzelleben – dazu gehören Vorsorgelösungen der Säule 3a und Säule 3b sowie Invaliditäts- und Todesfallversicherungen und Altersrenten für Einzelpersonen – ist davon nicht betroffen.