Teilliquidation Sammelstiftung Vita Invest und Rentnervorsorgewerk

Bei der Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG und beim Rentnervorsorgewerk der Sammelstiftung Vita Invest liegt formell eine Teilliquidation vor. Für die Destinatärinnen und Destinatäre ändert sich dadurch nichts: Es entstehen keine Leistungseinbussen und es sind keine weiteren Schritte notwendig.

Teilliquidation auf Stiftungsstufe

Gemäss Art. 53b des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist der Tatbestand einer Teilliquidation vermutungsweise erfüllt, wenn

  • sich die Belegschaft erheblich vermindert;
  • eine Unternehmung restrukturiert wird;
  • ein Anschlussvertrag aufgelöst wird.

Im Jahr 2025 wurden zwei grössere Anschlussverträge aufgelöst. Diese Auflösungen führen dazu, dass der Tatbestand der Teilliquidation auf Ebene der Sammelstiftung Vita Invest erfüllt ist. Der Stiftungsrat hat dies mit Beschluss vom 4. Juni 2026 festgestellt.

Teilliquidation des Rentnervorsorgewerks

Gemäss Art. 2.4b des Teilliquidationsreglements vom 15. Januar 2020, welches auf vita.ch abrufbar ist, liegt eine Teilliquidation des Rentnervorsorgewerks vor, wenn

  • mindestens zehn Rentenbeziehende infolge Gesamtliquidation eines Arbeitgeber-Vorsorgewerks die Stiftung verlassen oder
  • infolge Restrukturierung eines Arbeitgeber-Vorsorgewerks mindestens zehn Rentenbeziehende in eine andere Vorsorgeeinrichtung übertreten.

Aufgrund der grösseren Vertragsabgänge haben mehr als zehn Rentenbeziehende das Rentnervorsorgewerk verlassen. Der Stiftungsrat hat deshalb am 4. Juni 2026 auch für das Rentnervorsorgewerk den Tatbestand einer Teilliquidation festgestellt.

Anspruch der Versicherten

Bei einer Teilliquidation besteht für die versicherten Personen der aufgelösten Anschlussverträge sowie für die Rentenbeziehenden aus dem Rentnervorsorgewerk grundsätzlich ein individueller Anspruch auf allfällig vorhandene freie Mittel.

Bei der Sammelstiftung Vita Invest werden die kollektiven Mittel (Wertschwankungsreserven und Rückstellungen) direkt in den einzelnen Arbeitgeber-Vorsorgewerken geführt und bei Abgängen mitgegeben.

Auf Stiftungsebene sind nur die aggregierten Werte ersichtlich. Die Stiftung, verfügt – zusätzlich zum von der Stifterin finanzierten Stiftungskapital – über CHF 7’093.02 freie Stiftungsmittel. Gemäss Ziffer 2.3 des Teilliquidationsreglements erfolgt bei individuellen Austritten keine
Verteilung freier Mittel, wenn diese

  • weniger als 5 Prozent der Alterskapitalien per Bilanzstichtag der Teilliquidation betragen und
  • durchschnittlich weniger als CHF 1’000 pro im Vorsorgewerk verbleibende Versicherte ausmachen.

Diese Voraussetzungen sind erfüllt. Entsprechend findet auf Stiftungsebene keine Verteilung freier Mittel statt.

Im Rentnervorsorgewerk sind die Wertschwankungsreserven und die freien Mittel (Pensionskonti) den Rentenbeziehenden bereits individuell zugeordnet und wurden beim Übertritt mitgegeben. Das Rentnervorsorgewerk verfügt, abgesehen von dem Deckungskapital der Rentenbeziehenden, über keine kollektiven freien Mittel. Eine Verteilung freier Mittel ist daher auch auf Ebene des Rentnervorsorgewerks nicht vorzunehmen.

Einsichtnahme in Unterlagen

Während 30 Tagen ab Publikationsdatum besteht die Möglichkeit, Einsicht in weitere Unterlagen (insbesondere massgebende kaufmännische Bilanz und Verteilplan) zu nehmen.

Kontaktperson: Manuel Gerhard, Telefon +41 44 628 26 96, manuel.gerhard@zurich.ch.

Einsprachen

Innerhalb derselben 30-tägigen Frist kann gegen die Voraussetzungen der beiden Teilliquidationen sowie das Verfahren und den Verteilplan schriftliche, begründete Einsprache beim Stiftungsrat erhoben werden.

Sammelstiftung Vita Invest der
Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
Manuel Gerhard
Postfach
8085 Zürich

Die Einsprachen werden nach Anhörung der Einsprechenden schriftlich beantwortet. Nach Ablauf der Frist informiert die Aufsichtsbehörde über eingegangene Einsprachen und gegebenenfalls über deren Erledigung. Sofern keine Einsprachen eingehen oder diese einvernehmlich erledigt werden, wird der Verteilplan vollzogen.

Rückfragen

Für Rückfragen zur Teilliquidation auf Stiftungsebene, zur Teilliquidation des Rentnervorsorgewerks oder zur Verteilung freier Mittel steht folgende Stelle zur Verfügung: Manuel Gerhard, Telefon +41 44 628 26 96, manuel.gerhard@zurich.ch.