Die Schweiz entscheidet bald wieder über die Altersvorsorge. Diesmal geht es um den 2. Pfeiler unseres Dreisäulensystems: die berufliche Vorsorge (BVG), oft auch einfach Pensionskasse genannt.
Die 2. Säule steht seit Jahren unter Druck. Eigentlich ist sie dafür gedacht, zusammen mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Doch die Finanzierung der BVG-Mindestleistungen, die im sogenannten BVG-Obligatorium versichert sind, ist schwierig geworden. Die Menschen werden immer älter. Zudem sind die Zinsen nach wie vor tief; das schmälert die Erträge des von den Pensionskassen angelegten Kapitals. Damit die Renten der Pensionierten bis ans Lebensende reichen, müssen sie verstärkt über Kapitalerträge, die sonst den aktiven Arbeitnehmenden gutgeschrieben würden, finanziert werden. Es kommt zu einer systemfremden Umverteilung von Jung zu Alt.
Die vier wichtigsten Ziele der BVG-Reform
Diese Umverteilung will die geplante BVG-Reform stoppen: Die 2. Säule soll finanziell stabilisiert werden. Am 22. September 2024 entscheidet das Stimmvolk über die Vorlage. Wird sie angenommen, ändert sich einiges für Arbeitnehmende, aber auch für Arbeitgebende. Denn die Reform sieht zum Beispiel auch bessere Renten für Menschen mit tiefen Einkommen vor. Dadurch steigen die Beiträge der Arbeitgebenden, die in die Pensionskasse fliessen.
Das sind die zentralen Ziele der geplanten Reform:
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Umwandlungssatz senken: Die Reform betrifft das BVG-Minimum, also nur die absoluten Minimalleistungen. Zu diesem Zweck soll der Mindestumwandlungssatz, der das angesparte Alterskapital in jährliche Renten umwandelt, gesenkt werden: von 6,8 auf 6,0 Prozent. Pro 100’000 Franken Alterskapital würden damit statt wie heute 6'800 Franken pro Jahr noch 6'000 Franken ausbezahlt. Dafür würde das Kapital länger ausreichen.
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Sparbeiträge anpassen: 25- bis 44-Jährige sollen künftig 9 Prozent ihres versicherten Lohns in die Pensionskasse einzahlen, 45- bis 65-Jährige 14 Prozent. Die Jüngeren würden so insgesamt deutlich höhere Beiträge als heute sparen. So könnte über die Jahre mehr Kapital angespart werden – zum Ausgleich für den tieferen Umwandlungssatz.
Altersgutschriften: neu nur noch zwei Stufen
Alter Altersguthaben heute Altersguthaben nach der BVG-Reform 25 - 34 Jahre 7 % 9 % 35 - 44 Jahre 10 % 9 % 45 - 54 Jahre 15 % 14 % 55 - 64 Jahre 18 % 14 % Quelle: BSV, Reform der beruflichen Vorsorge
- Eintrittsschwelle senken: Die Pensionskasse wird unserer Arbeitswelt nicht mehr gerecht. Viele Menschen arbeiten Teilzeit – ihr Lohn ist zu tief, um es in die 2. Säule zu «schaffen». Die Eintrittsschwelle liegt heute bei 22’050 Franken Jahreslohn. Neu soll sie 19’845 Franken betragen. Dadurch würden rund 70’000 Personen, darunter viele Frauen mit kleinen Pensen, eine 2. Säule erhalten.
- Koordinationsabzug anpassen: Pro Jahr werden gemäss BVG-Obligatorium aktuell 25’725 Franken vom Lohn abgezogen: der sogenannte Koordinationsabzug. Dieser Betrag ist bereits über die AHV abgedeckt. Der Koordinationsabzug ist heute immer gleich hoch, unabhängig vom Lohn. Dadurch bleibt Menschen mit niedrigen Einkommen oft nur sehr wenig Lohn, den sie in der 2. Säule versichern können. Der Koordinationsabzug soll deshalb angepasst werden: auf 20 Prozent des Bruttolohns. So könnten zum Beispiel Teilzeitarbeitende mehr in die Pensionskasse einzahlen.
Wichtig zu wissen
BVG-Reform: das Wichtigste für Arbeitgebende
Wird die Pensionskassenreform angenommen, sollten sich Arbeitgebende frühzeitig mit den Änderungen auseinandersetzen. So sind sie vorbereitet und wissen, welche Herausforderungen auf sie zukommen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) tun zum Beispiel gut daran, ihr neues Budget frühzeitig zu planen. Denn durch die Anpassung des Koordinationsabzugs und die niedrigere Eintrittsschwelle fallen je nachdem mehr Mitarbeitende unter die berufliche Vorsorge. Zudem steigen die Beiträge der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden für die meisten Alters- und Lohngruppen. Beides führt zu höheren Kosten.
Neu wäre es Arbeitgebenden erlaubt, die Sparbeiträge ihrer über 45-jährigen Mitarbeitenden auf 14 Prozent zu senken. Die Motivation: die Lohnnebenkosten reduzieren. KMU hätten aber auch die Möglichkeit, sicherzustellen, dass die Sparbeträge älterer Mitarbeitenden in Franken nicht sinken. Dies könnten sie als finanzielles «Zückerli» anpreisen – in Zeiten von Fachkräftemangel eine interessante Option.
Transparenz und Fairness als Chance
Nach einem «Ja» zur BVG-Reform stehen für Unternehmen aber auch administrative Überlegungen an – zum Beispiel, ob interne Reglemente und die Arbeitsverträge angepasst werden müssen, um dem neuen Umwandlungssatz und den neuen Lohnbeiträgen zu entsprechen.
Was KMUs keinesfalls verpassen sollten: ihre Mitarbeitenden rechtzeitig über alle Änderungen zu informieren. Arbeitgebende sollten transparent aufzeigen, wie sich die Reform auf die Altersvorsorge ihrer Angestellten auswirkt. Diese Aufklärung ist Pflicht und Chance zugleich. Laut der «Fairplay-Studie» von Zurich und Vita empfinden es 52 Prozent der Arbeitnehmenden als fair, regelmässig über die berufliche Vorsorge informiert zu werden. Unternehmen erhalten also die Möglichkeit, sich als engagierten Arbeitgebende zu positionieren.