Im Sommer 2017 wurde der zwölfköpfige Stiftungsrat für eine vierjährige Amtszeit gewählt. Immer wieder kann es vorkommen, dass ein Stiftungsrat während der Amtsperiode ausscheidet. Bereits heute ist ein Sitz im Stiftungsrat frei. Wir blicken voraus und führen für Arbeitnehmervertreter eine Ersatzkandidatenwahl durch. Ersatzkandidaten rücken automatisch nach, sobald ein amtierender Stiftungsrat austritt. Der zurzeit freie Sitz im Stiftungsrat wird gleich nach der Wahl durch einen der neu gewählten Ersatzkandidaten besetzt.
Kandidatur-Phase startet sofort
Die Arbeitnehmervertreter-Kassenvorstände aller angeschlossenen Unternehmen der Sammelstiftung Vita sind berechtigt zu wählen und Kandidaten für diese interessante und verantwortungsvolle Aufgabe zu nominieren. Die Wahlen werden elektronisch durchgeführt. Kandidaten können ab dem 15. Februar bis spätestens am 31. März 2019 auf der elektronischen Wahlplattform gemeldet werden.