Wie müssen wir vorgehen, wenn Mitarbeitende arbeitsunfähig werden?
Die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmenden muss gemeldet werden, wenn sie länger als drei Monate dauert (je nach Vorsorgeplan können es auch sechs oder zwölf Monate sein). Nach Ablauf dieser Frist übernimmt Zurich die Beitragszahlung. Falls die Arbeitsunfähigkeit zu einer Erwerbsunfähigkeit führt, haben Angestellte gegebenenfalls ein Anrecht auf eine Invalidenrente und für rentenberechtigte Kinder auf eine Invaliden-Kinderrente. Die Höhe der Leistungen ist im Vorsorgeplan beschrieben.