Was ist der koordinierte BVG-Lohn?

Was ist der koordinierte BVG-Lohn?

Der koordinierte BVG-Lohn ist der Betrag, auf dem tatsächlich Pensionskassenbeiträge bezahlt werden. Er wird berechnet, indem der Koordinationsabzug vom Bruttolohn subtrahiert wird. Der Koordinationsabzug stellt somit sicher, dass Pensionskassen nur Beiträge erheben auf Lohnbestandteilen, die nicht bereits in der 1. Säule mit Leistungen gedeckt sind.

Der Koordinationsabzug ist für alle Angestellten gleich hoch und wird vom Bundesrat festgelegt. Momentan beträgt er 7/8 der AHV-Maximalrente, also 25’725 Franken. Bei einem Bruttojahreslohn von 75’000 Franken beträgt der koordinierte BVG-Lohn somit 49’905 Franken.

Dass der Koordinationsabzug für alle gleich hoch ist, hat insbesondere für Teilzeitangestellte Nachteile. Bei einem Bruttojahreslohn von beispielsweise 35’000 Franken beträgt der koordinierte BVG-Lohn nur knapp 10’000 Franken. Arbeitgeber haben jedoch die Möglichkeit, den Koordinationsabzug den Stellenprozenten anzupassen, um Teilzeitangestellte besser zu stellen.

Im Minimum beträgt der koordinierte BVG-Lohn 3'675 Franken, im Maximum 62’475 Franken. Falls Sie über diesem Betrag liegende Lohnbestandteile versichern wollen, können Sie dies in Ihrem Vorsorgeplan festlegen.

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