Was müssen wir tun, wenn sich der Beschäftigungsgrad eines Mitarbeitenden verändert?
Mit dem veränderten Beschäftigungsgrad verändern sich in der Regel auch der Lohn sowie die versicherten Leistungen und die Beiträge. Die neuen Stellenprozente und der neue Lohn sind darum zeitnah über die Online-Personalvorsorge oder das Formular «Änderung von Personaldaten» zu melden.